- Lufthansa TravelGate | Homepage
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Travel Agency Technologies & Services GmbH für die Vermittlung von Reiseleistungen
Stand 15.10.2018
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie wollen Urlaub machen. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.
Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen.
Dies geschieht anhand der nachfolgenden Bestimmungen, soweit diese wirksam vereinbart sind. Die ta.ts (Travel Agency Technologies & Services GmbH) ist Betreiber von TravelGate, deshalb ist nachstehend nicht TravelGate, sondern die ta.ts als Vertragspartner aufgeführt. Die ta.ts betreibt ein Online Reiseportal.
Reisebedingungen TravelGate Insider & Aldiana Stand: 06.01.2025
Präambel
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Reisen die von der
Tats Travel Agency Technologies & Services GmbH
Lufthansa TravelGate
60546 Frankfurt
nachfolgend „Reiseveranstalter“
a. als Pauschalreisen veranstaltet werden und sind Bestandteil und Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
b. als Aldiana Club only Buchung vorgenommen werden
Die Reisebedingungen gelten nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.
Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.
1 Buchungsvoraussetzungen
1.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, bestimmte Produkte nicht der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern nur einem bestimmten Personenkreis (z.B. Mitarbeiter und Pensionäre der Lufthansa Group) anzubieten. Der Kreis der im Einzelnen berechtigten Kunden ist je nach Produkt unter 1.3. in diesen AGB beschrieben.
1.2 Für jede Produktart gibt es verschiedene Berechtigungsgruppen. Zum Nachweis der Berechtigung müssen Kunden einen gültigen Firmenausweis bei Buchung und während der Reise vorweisen und sicherstellen, dass etwaige arbeits- oder dienstrechtliche Vorgaben eingehalten sind und eine entsprechende Einwilligung des Arbeitgebers vorliegt. Die Nutzung der Angebote darf nur zur privaten Zwecken erfolgen. Die Vermittlung von Reiseleistungen an unberechtigte Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, ist verboten und wird ggfs. straf- und zivilrechtlich verfolgt.
1.3 Es gelten die folgenden Buchungsvoraussetzungen für die einzelnen Produktarten:
a) LH Group TravelGate Insider
Alle Mitarbeiter dieser Berechtigungsgruppen können LH Group TravelGate Insider buchen. Der Berechtigte kann bis zu 3 freiwählbare Begleitpersonen mitnehmen, er muss die Buchung selbst anlegen und die Reise begleiten. Mit der Buchung bestätigt er, dass er als ein Mitarbeiter der u. g. Gruppen buchungsberechtigt ist:
· Mitarbeiter/Rentner der Lufthansa Group
· Mitarbeiter mit weißem LH-Konzernausweis
· Alumni der Lufthansa Group
· Mitarbeiter von Airlines
· Flughafenmitarbeiter
· Mitarbeiter der Flugsicherung
· Mitarbeiter von Travel Tech Unternehmen
· Reisebüromitarbeiter/Experts
· Mitarbeiter von Reiseveranstaltern
· Mitarbeiter bei Flugzeugherstellern (Airbus, Boeing)
· Mitarbeiter der Deutschen Bahn
· Mitarbeiter von Autovermietern
· Mitarbeiter von Kurieren (time.matters, Fedex)
· Mitarbeiter von Reedereien
· Mitarbeiter von LSG/Airplus
· Besitzer eines DRV Ausweises / Touristische Verbände
· Mitarbeiter von Fremdenverkehrsbüros
· Mitarbeiter von Busunternehmen
· Visa- und Konsulatsmitarbeiter
b) TravelGate Insider Condor
Buchungsberechtigt sind die Mitarbeiter der u.g. Gruppen. Die Angebote sind buchbar für den u.g. Buchungsberechtigten und 1 erwachsene Begleitperson + 2 Kinder. Der Buchungsberechtigte muss selbst die Reise selbst begleiten.
· Mitarbeiter/Rentner der Lufthansa Group
· Mitarbeiter mit weißem LH-Konzernausweis
· Alumni der Lufthansa Group
· Mitarbeiter von Airlines
· Flughafenmitarbeiter
· Mitarbeiter der Flugsicherung
· Mitarbeiter von Travel Tech Unternehmen
· Reisebüromitarbeiter/Experts
· Mitarbeiter von Reiseveranstaltern
· Mitarbeiter bei Flugzeugherstellern (Airbus, Boeing)
· Mitarbeiter der Deutschen Bahn
· Mitarbeiter von Autovermietern
· Mitarbeiter von Kurieren (time.matters, Fedex)
· Mitarbeiter von Reedereien
· Mitarbeiter von LSG/Airplus
· Besitzer eines DRV Ausweises / Touristische Verbände
· Mitarbeiter von Fremdenverkehrsbüros
· Mitarbeiter von Busunternehmen
· Visa- und Konsulatsmitarbeiter
c) Aldiana PEP mit und ohne Flug
Die Aldiana Sonderraten gelten nur für gemeinsame, private Reisen eines aktiven Mitarbeiters und dessen Begleiter der folgenden Berechtigungsgruppen:
· Mitarbeiter/Rentner der Lufthansa Group
· Mitarbeiter mit weißem LH – Ausweis
· Mitarbeiter von Airlines
· Flughafenmitarbeiter
· Mitarbeiter der Flugsicherung
· Mitarbeiter von Travel Tech Unternehmen
· Mitarbeiter bei Flugzeugherstellern (Airbus, Boeing)
· Mitarbeiter der Deutschen Bahn
· Mitarbeiter von Autovermietern
· Besitzer DRV Ausweis / Touristische Verbände
· Reisebüromitarbeiter/Experts
· Mitarbeiter von Reiseveranstaltern
d) TravelGate Insider ohne Flug
Die Berechtigungsgruppen sind wie unter 1.3 a) geregelt gültig. Der Buchungsberechtigte darf einen Mietwagen buchen, die Anzahl der Zimmer ist dabei nicht limitiert.
2 Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
2.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien, Onlineanmeldeformular) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchungsanfrage direkt online bestätigt (Buchungsbestätigung). Sollten bei Buchung einzelne Leistungen auf Anfrage sein, so erhalten Sie an Arbeitstagen (Mo-Fr) innerhalb von 72h eine Rückmeldung.
Nach Bestätigung erhalten Sie die Buchungsbestätigung per Email.
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
i) Geht eine elektronische Erklärung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ein, gilt sie am nächstfolgenden Arbeitstag der empfangenden Partei als zugegangen.
2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3 Bezahlung
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären .
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) TravelGate Insider mit LH Group Flügen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
29 - 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
13- 7 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
ab 6 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
b) TravelGate Insider mit Condor Flügen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
29 - 14 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
13- 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
c) TravelGate Insider ohne Flug
bis 21 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
20-15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
c) Aldiana PEP Club only
bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
14 - 7 Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
6 - 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
d) Aldiana PEP Flug & Club
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
29-14 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
13 - 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale oder, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6 Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie untenstehend bestimmt. Kommt es aufgrund der Umbuchung zu Aufzahlungen/ Tarifdifferenzen des Airline- oder Hoteltarifs fallen diese Kosten zusätzlich an.
a) TravelGate Insider mit LH Group Flügen
bis 7 Tage vor Reisebeginn 30 € pro Person
bis 3 Tage vor Reisebeginn 50 € pro Person
bis 2 Tage vor Reisebeginn 80 € pro Person
bis 1 Tag vor Reisebeginn 100 € pro Person
b) TravelGate Insider mit Condor Flügen
bis 7 Tage vor Reisebeginn 100 € pro Person
bis 1 Tag vor Reisebeginn 150 € pro Person
c) Aldiana PEP (Club only & Flug + Club)
bis 22 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
14 - 7 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
ab 6 Tage - 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises (mind. 50,- € p.P.)
d) TravelGate Insider ohne Flug
bis 21 Tage vor Reisebeginn 30€ pro Person
ab 14 Tage vor Reisebeginn 50 € pro Person
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8 Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in den Reisedokumenten unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9 Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war. |
10 Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
10.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
13 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Veranstalter
Tats Travel Agency Technologies & Services GmbH
Lufthansa TravelGate
60546 Frankfurt